Atatürks Feindseligkeit gegen den Islam!
03-08-2017
98 Angriffe des Kemal Atatürks und den Kemalisten gegen den Islam
1. Sie haben das islamische Kalifat abgeschafft.
2 .Die Stelle: “Die Religion des Staates ist die islamische Religion!“ haben sie aus der Verfassung entfernt.
3. Das Amt des obersten Richters in religionsrechtlichen Angelegenheiten (des Scheichulislams) und das Ministerium für die Angelegenheiten der Scharia wurde abgeschafft.
4. Das Erbschaftsrecht wurde geändert.
5. Die religiöse Trauung wurde verboten.
6. Für verwitwete oder geschiedene Frauen wurde die Wartezeit aberkannt. (Wartezeit = Iddet ist die vom Islam einer verwitweten oder geschiedenen Frau bis zur Wiederverheiratung vorgeschriebene Wartefrist von vier Monaten und zehn Tagen für eine Witwe bzw. drei Reinigungsperioden für eine geschiedene Frau; Siehe 2. Sure Baqara, Vers 228 bzw. 234)
7. Dem Kopftuch der Frauen trat man entgegen.
8. Die Vielehe wurde verboten.
9. Die den Religionsgesetzen entsprechende Eidesleistung wurde verändert.
10. Die Beschneidung der Kinder wurde erst verboten, aber später zugelassen.
11. Es wurde verboten, die Predigten an den Frei- und Festtagen entsprechend der Sunna des Propheten in arabischer Sprache zu halten.
12. An die Stelle des islamischen Rechts wurde das Zivilrecht eingeführt.
13. Von der militärischen Fahne wurde das Wort des Monotheismus (Es gibt keinen Gesetzgeber außer Allah! = La ilahe illallah!) entfernt.
14. Vom Militär wurden die Bataillonsvorbeter und Regimentsgeistliche (Muftis) vertrieben.
15. Die Schrifttafeln für die rechtgeleiteten Kalifen wurden von Moscheen entfernt.
16. In den Schulen wurde der Religionsunterricht vom Schulprogramm entfernt.
17. Die religiösen und islamischen Organisationen wurden verboten.
18. Die Schrift des Korans wurde verboten, um an deren Stelle die lateinische Schrift einzuführen.
19. In den Moscheen wurde die Unterrichtung des Korans anfangs strengstens verboten, jedoch wieder erlaubt.
20. Der Gebetsruf wurde nur in türkischer Sprache erlaubt, später wurde auch die arabische originale Version
(als die gemeinschaftliche Hymne aller Muslime) erlaubt.
21. Der Verkauf von Koranheften wurde verboten, aber später wieder erlaubt.
22. Es war verboten, in die Gebäude der Republikanischen Volkspartei religiöse Bücher zu stellen.
23.Die religiösen Anstalten außer den Moscheen wurden verschlossen(jedoch später teilweise freigelassen)
24. Die islamischen Hochschulen (Medrese) wurden verschlossen und sind immer noch verboten.
25. Viele Moscheen und Gebetshäuser wurden ihren Zwecken entfremdet.
26. Die Grabmäler wurden verschlossen.
27. Die Derwisch Kloster wurden verschlossen.
28. Das Volk wurde gezwungen, einen Hut zu tragen.
29. Die religionsrechtliche Scheidung wurde ungültig erklärt.
30. Auf der Volkstribüne wurde ausgerufen: “Die Religion ist ein Gift.“
31. Es wurde gesagt: „Wir brauchen noch dreißig Jahre, um das religiöse Denken aus dem Herzen des Volkes zu verbannen.“
32. Es wurde gesagt: “Alle religiösen und arabischen Bücher werden wir zusammentreiben und vernichten.“
33. Die Pilgerfahrt nach Mekka wurde erst verboten, später wurde dieses Verbot aufgehoben.
34. Der Turban und der Talar wurden verboten, erst später nur in den Moscheen erlaubt.
35. Die Bilder und die Schrifttafel für die Kaaba und ähnliche wurden von den Moscheen entfernt.
36. Die Eheschließung der muslimischen Mädchen mit den Nichtmuslimen wurde erlaubt.
37. Ferner wurde erlaubt, dass die Milchgeschwister und Milchmütter untereinander die Ehe einzugehen.
38. Auf die Klauseln der Stiftungsurkunden wurde keine Beachtung mehr geschenkt.
39. Die Eröffnung der Freimaurerlogen wurde erlaubt.
40. Von den Denkmälern und historischen Werken wurden die Koranverse entfernt.
41. Die Rufe der Formel „Allahu ekber = Allah ist groß!“ wurden als verächtlich angesehen.
42. Die Gebetsrufe wurden ebenfalls als etwas Verächtliches betrachtet.
43. Es wurde erlaubt, dass in den Zeitungen solche Artikel erscheinen durften, welche die Religionsgesetze verachteten.
44.Ferner wurde gebilligt, den ehrwürdigen Propheten mit der Beschreibung zu beschimpfen wie „das türkische Volk braucht niemals den Bestimmungen zu folgen, die von einem arabischen Vagabunden erlassen wurden!“
45. Erlaubt wurde außerdem, dass der ehrwürdige Prophet beleidigt wurde, indem er „als einen Kameltreiber“ bezeichnet werden durfte.
46. Dem muslimischen Volk wurde diktiert, zu sagen: „Wir brauchen den Bestimmungen nicht mehr zu folgen, die aus dem Mittelalter stammen!“
47. Bei jeder Gelegenheit wurden die Anhänger der Religion verachtet, sogar wurden ihre Turbane um den Hals gewunden.
48. Die Moscheen wurden in Museen oder Warendepots(bzw. Pferdeställe) verwandelt.
49. Verboten wurde ferner, den Koran zu lesen und die Koranrezitationen wurden verspottet.
50. Ein Versuch wurde vorgenommen, bei täglichen fünf Gebeten die Koranrezitation zu unterbinden, aber später wurde aufgegeben.
51. Manche religiöse Verbote wurden als erlaubt angesehen und deren Verkauf wurde erlaubt. (wie der Verkauf von Alkohol und die Schweinezucht)
52. Der großmütige Gesandte Allahs wurde beleidigt, indem gepflegt wurde, zu sagen: „Unsere Ahnen Oghus und Dschingis Kahn sind dem Großvater des Hüseyin gleichwertig!“
53. Oft wurde erlaubt, dass die Religion in manchen Schulen durch die Lehrer beschimpft werden durfte.
54 .Die Pilgerfahrer, die bei ihrer Heimkehr nach der Pilgerfahrt die Formel „Allahu ekber= Allah ist groß!“ ausgerufen haben, wurden vors Gericht gestellt.
55. Mancherorts und in den Moscheen wurden die Schrifttafeln, mit der Beschriftung „Maschaallah = was Allah gewollt hat!“, entfernt.
56. An manchen fröhlichen Tagen wurden Tische zum Zechen gedeckt und wurde mit den Schnaps- und Weingläsern angestoßen.
57.Während mancher Vergnügungen und Fröhlichkeiten sowie selbst in dem Parlament wurde stolz bekannt gegeben, „die Religion und die arabische Sprache verbannt zu haben.“
58. Als eine Pflicht wurde eingeführt, dass hereingereifte Jungen und Mädchen beisammen unterrichtet werden.
59. Erlaubt wurde ferner das gemeinsame Spielen von herangewachsenen Jungen und Mädchen.
60. Anfangs wurde den Kommunisten erlaubt, sich zu organisieren.
61. Am Anfang wurde wieder den Kommunisten erlaubt, ihre Ideen zu verbreiten und zu veröffentlichen mit der Begründung, dass sie auch Staatsangehörige des Landes gewesen seien.
62. Einst wurden die Dorfschulen mit Lehrern kommunistischer Gesinnung vollbesetzt.
63. Die für Freitage bestimmten Feiertage wurden auf sonntags verlegt.
64. Die Feiertage nach dem islamischen Mondkalender wurden offiziell in die Feiertage nach dem christlichen Kalender umgewandelt.
65. Der islamische Kalender wurde in den christlichen Kalender verwandelt.
66. Unter Trennung der Religion vom Staat wurde der Staat von der Kontrolle der Religion entbunden.
67. Öffentlich und stolz wurde bekannt gegeben, „dass man solchermaßen Alkohol trinken durfte!“
68. Die Strafparagraphen der Religionsgesetze für Mörder und Verbrecher wurden geändert.
69. Die nackten Frauen hat man vor Augen aller Leute tanzen lassen.
70. Den Frauen wurde das Wahlrecht zuerkannt.
71. Den Frauen wurde erlaubt, in öffentlichen Ämtern die Posten der Beamtinnen zu beziehen.
72. Unter Organisation von Banketten wurde gegen den Fastenmonat Ramadan respektlos vorgegangen.
73. Die religiösen Feste wurden nicht respektiert.
74-75-76.Unter der Annahme, dass der Koran durch Phonographen und Grammophone registriert werden durfte, wurden diese Geräte in die Funkhäuser, Moscheen und auf die Minarette aufgestellt.
77. Für die Trauungs- und Hochzeitsessen und andere islamische Zeremonien wurden die Sonntage bevorzugt.
78. Der Versuch wurde vorgenommen, die Männer und Frauen, sogar die Mädchen und Schüler sowie Schülerinnen, im Handel und Verhalten, in ihrer kurzgeschnittenen Bekleidung und enggeschnittenen Anzügen, den christlichen Frauen und Männern zu ähneln.
79. Unter unnötiger Vergoldung und Versilberung der Zähne wurde erreicht, die Fremde nachzuahmen.
80. Beim Schwimmen in öffentlichen Seen und auf den Spielplätzen wurden die Schamteile entblößt.
81 .Die Frauen und die Mädchen wurden beauftragt, sich an den Schönheitswettbewerben teilzunehmen.
82 .Bezüglich der Verzierung der Häuser, Ämter, Grabmäler und öffentliche Plätze mit Bildern und Statuen ähnelte man genau den Ausländern.
83. Sogar wurde den Ausländern geähnelt, indem man barhäuptig das Gebet verrichtete.
84. Es wurde als erlaubt betrachtet, dass die Männer und Frauen zusammen beten durften.
85. Die Gewissensfreiheit wurde verboten.
86. Bezüglich der religiösen Angelegenheit wurde die soziale Freiheit unterbunden.
87. Bezüglich der religiösen Veröffentlichungen wurde die Pressefreiheit entzogen.
88. Insbesondere wurde auf dem Pult und in der Kanzel die Religionsfreiheit untersagt.
89. Die religiösen Sitten und Bräuche wurden abgeschafft, sogar verspottet.
90. Die Grabstätten wurden ausgehoben, um auf deren Stelle Wohnhäuser zu bauen.
91 .Unsere Vergangenheit und religiösen Würdenträger wurden immer wieder verachtet, sogar beschimpft.
92. Gegen die weibliche Ehre, Unbescholtenheit und Heiligtümer wurde ungezogen benommen.
93. Mord, Verbrechen und Vergewaltigungen durch die Kemalisten folgten aufeinander.
94. Jeden Tag wurde etwas Böses, Schädliches und Missbräuchliches betrieben.
95. Die Gläubigen wurden eingekerkert und diejenigen, die sich gegen Kemalisten auflehnten, sofort verhaftet.
96. Sie versuchten, sich gegeneinander unter Trennung der Einzelnen unfreundlich zu benehmen.
97. Sie sind für Despotismus, aber gegen gerechte und gute Verwaltung.
98. Sie führten ihre täglichen Angelegenheiten nicht den religiösen Angelegenheiten entsprechend, sondern nach den Gesetzen der Gottlosigkeit.
Auf diese Weise fielen die Kemalisten und die Ähnlichen, in den Umfassungsbereich des Verses 44 der Sure Al Maida mit folgender ungefährer Bedeutung:
„Wer nicht nach dem richtet, was Allah herabgesandt hat, das sind gerade die Ungläubigen.“
Vermerk:
Wie manche Dynamite unter das Fundament unserer Religion gelegt wurden und wie viele Atombomben gegen die Religion abgeworfen wurden, ist aus dem oben erwähnten sehr leicht zu entnehmen.
Aus der Zeitung „Muhafazakar= Konservative“ wurde wörtlich übernommen.
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