DAS ABKOMMEN ZWISCHEN IMAM ALI UND DEN CHRISTEN

​Aus dem Persischen übersetzt von Thomas Ogger (Quelle: Spektrum Iran 14 (2001) 4, 13-18

20-08-2017

Vorwort der Herausgeberin Shahnaz Mohammad-Khani

Original Vertragstext

Der Beginn des dritten Jahrtausends nach der Geburt Christi - der Friede sei mit ihm - sowie der Jahresbeginn des Dialogs zwischen den Kulturen, aber auch die Umsetzung der Ziele des Institutes für Kunst und Kultur im Hinblick auf die Wiederzugänglichmachung von Dokumenten und Handschriften, die den Islam und die alte Geschichte unseres Landes betreffen, wobei die Öffentlichkeit mit historischen religiösen Texten bekannt gemacht werden soll, waren Anlass für mich, dieses Buch aus der Handschriftenrolle des Vertragswerkes zwischen dem Herrscher der Gläubigen 'All ibn Abi Tälib (der Friede sei mit ihm) und den Christen zusammenzustellen. Dieses Abkommen wurde im Kloster von Hizqil Dfl-Kafal (der Friede sei mit ihm), einem der Wallfahrtsorte von Kufa, im Jahre 40 A. H. aufgesetzt.
Dieses Vertragswerk wird im Museum des Cehel-Sotün-Palastes zu Isfahan aufbewahrt, und zwar in Form einer Rolle von 6,87 m Länge und 35,5 cm Breite aus Tierhaut mit sehr hübscher und gut leserlicher Küfi-Schrift. Unter jeder Zeile wird derselbe Text in Nash-Schrift mit leichter Tult-Tendenz wiederholt. Darunter wiederum befindet sich die türkische Übersetzung des arabischen Textes, die wahrscheinlich zur Zeit der Safaviden in Täbris erstellt wurde. Am Ende der Rolle sind Namen von Personen aufgelistet, die die Niederschrift bezeugt haben; und außerdem befinden sich am Rand verschiedene handschriftliche Bemerkungen von Gelehrten der islamischen Geschichte sowie von staatlichen Würdenträgem unterschiedlicher Epochen mit Siegel und Unterschrift, die sich auf die Eigenschaft der Zeit der Korrektur usw. beziehen.

Das vorliegende Buch präsentiert den Text des Vertragswerkes und das Wesentliche in persischer und englischer Übersetzung. Zum Schluss gilt mein hochachtungsvoller Dank Herrn Seyyed Ahmad Mohit Tabätabät, dem zuständigen Direktor im Bereich Bildung inner- halb der Organisation für Kulturerbe, für seine freundliche und selbstlose Mitarbeit sowie den Verantwortlichen untergeordneter Abteilungen, aber auch allen Freunden, die mir bei der Arbeit an diesem Buch zur Seite standen.


Der Vertragstext

„Dieser Vertrag wurde im Kloster des Hizqil Di'1-Kafal (Friede sei mit ihm) aufgesetzt.
Eine Gruppe von christlichen Gelehrten sowie frommen und freundschaftlich gesonnenen Leuten, wie 'Äqib, As-Sayyid, 'Abd al-Yasü', Ibn al-Hagan, der Mönch Ibrahim, der Bischof 'Isa und vierzig christlichen Persönlichkeiten und Leuten, die dem Abkommen Beachtung erwiesen, vom Recht Kenntnis besitzen, mir zugetan waren, die Verpflichtungen mir gegenüber einhielten und meine Rechtsprechung beachteten sowie meinen Gesandten an den Grenzen Freundlichkeit erwiesen, zählen zu den Leuten, denen Sicherheit, Freundschaft, Loyalität und die Vereinbarungen, die ich mit den Muslimen in Ost und West geschlossen habe, Verpflichtung ist. Solange ich lebe wie auch über meinen Tod hinaus bis zum Tage der Auferstehung und solange die Religion des Islam beständig ist und die Einladung zum Glauben sichtbar nach außen getragen wird, soll dieses Abkommen alle Statthalter und Herrscher wie auch die übrigen Muslime auf ewig binden. Es ist niemandem erlaubt, diesen Vertrag zu brechen, ihm etwas hinzuzufügen oder etwas auszulassen, denn das Hinzufügen ist wie eine Schramme an meinem Vertragswerk und das Auslassen macht meine Absichten zunichte. Deshalb wäre eine Änderung an diesem Abkommen ein Verbrechen, als ob ich einen Vertrag mit mir selbst geschlossen hätte. Wer sich von meinen Anhängern gegen mich stellt, bricht den Vertrag Gottes und wendet sich von dem Befehl Gottes des Erhabenen ab, sodass Gott seinen Schaden und Nachteil rechtfertigen wird. As-Sayyid, der Bischof und die anderen christlichen Persönlichkeiten wünschten von mir, dass dieses Schriftstück allen Christen ein Vertrag und ein Abkommen sei. Aufgrund dieser Übereinkunft wird allen Christen, die innerhalb des islamischen Reiches leben, Sicherheit gewährleistet. Dieser Vertrag ist ausreichend und für die Ewigkeit gedacht, damit sie der Vereinbarung, die ich mit ihnen getroffen habe, Loyalität erweisen. Und mit zufriedenem Sinn bringe ich ihren Bitten Wohlwollen entgegen und vollbringe so die Arbeit zu ihrem Gefallen. Von mir sowie von den Muslimen darf ihnen keine Kränkung widerfahren, und dieses Abkommen soll vollzogen und als schriftliche Sicherheitsgarantie von der Bevölkerung geachtet werden, und alle Muslime sollen danach handeln und die Gläubigen daran gebunden sein. Für das Verfassen dieses Schriftstückes habe ich hochgestellte muslimische Persönlichkeiten und meine besten Gefährten versammelt und für die Christen Bedingungen gesetzt, die auch für die späteren Generationen gelten werden. 

 

Sollte jemand, ob Herrscher oder nicht, diesen Vertrag nicht einhalten, ist der Statthalter verpflichtet, meinen Befehl bei diesem durchzusetzen, damit er dem Vertrag gegenüber Loyalität erweise und gemäß dem Abkommen handle. Und die Verantwortlichen sollen ihm den Schutz entziehen. In dem Abkommen, das ich geschlossen habe, steht, dass niemand, der gegen den Vertrag und die Muslime eingestellt ist, einen Vorwand finden darf, und die Muslime müssen meinem Vertrag den Christen gegenüber vollkommen entsprechen, die Christen ihm gegenüber loyal sein, meine Gefährten einen freundlichen Umgang mit jenen pflegen und beim Wohlergehen jener als Lohn teilhaben. 
 

Und wer diesem Vertrag Wohlwollen entgegenbringt, ist mein Helfer und Gefährte auf dem Wege der Einladung zum Islam sowie die Ursache des Zorns und der Hinwegnahme der Zweifler und Lügner. Ebenso möge er kein Vorwand der Christen sein gegenüber demjenigen, der den Islam angenommen hat. Dieses Abkommen lädt zu guten und edlen Werken ein, untersagt das Übel und befiehlt die Befolgung von Gerechtigkeit und Wahrhaftigkeit. Zu diesem ersten Zweck habe ich meine eigene Verpflichtung an den Anfang gestellt, und dieses haben die Christen von mir und allen meinen Anhängern gewünscht. Deshalb rufe ich den Vertrag und den Bund mit Gott, alle Propheten und das Siegel der Gesandten darauf als Zeugen an, und auf dieser Grundlage ist ihr Schutz und ihre Bewahrung vor jedem Bösen für mich verpflichtend und ebenso, dass ihnen kein Leid widerfahre, es sei denn, mir und meinen Gefährten, die die Verteidiger des Islams sind, widerfährt Kränkung von ihnen, und dass ich das Entgelt, das die Krieg führenden Christen zu zahlen haben, erlasse. Aber kein einziger Christ darf dem gegenüber Abscheu und Zwang haben, und ebenso darf niemand einen Bischof vom Schofsein, einen Christen vom Christsein, einen Pilger von der Pilgerschaft und keinen Reisenden von seinem Reiseweg abbringen. Außerdem darf niemand ihre Gebäude und Häuser zerstören, und die Muslime dürfen zum Bau ihrer Moscheen von deren Gebäuden und Klöstern nichts benutzen sowie das Glockenläuten nicht stilllegen. 
 

Dies ist ein öffentliches Schreiben und eine Anweisung dafür, was zu tun ist. Ich lade diejenigen, die dem Islam folgen, zu diesem Abkommen ein. Jeder, der diesen Vertrag verletzt, verdient Missachtung und Verfluchung, ob Herrscher oder nicht oder ob er Muslim und gläubig sei oder nicht. Ich gestatte nicht, dass irgendein Christ gezwungen würde, den Islam anzunehmen. Man muss die Christen unter die Fittiche der Barmherzigkeit und Zuneigung nehmen und die Übel von ihnen und von überall da, wo sie sind, vertreiben. Die Christen haben das Recht, die Kosten ihrer Gotteshäuser, die Renovierungen ihrer Klöster sowie Einsiedeleien und das, was ihre Überzeugungen und ihre Religion erfordern, sicherzustellen; und die Pflicht der Muslime ist es, ihr Leben und ihren Besitz zu schützen und ihnen zu Hilfe zu sein. Die Hilfe der Muslime ist bei der Gestaltung christlicher Angelegenheiten in Verantwortung ihnen gegenüber nicht als Pflicht, sondern als Schenkung zu betrachten. 'Ali, Emir der Gläubigen, 'Ali ibn Abi Talib (Friede sei mit ihm) hat für Schutz und Beachtung dieses Abkommens bis zum Tag der Auferstehung und zum Ende der diesseitigen zu sorgen.“
 

Dieses Vertragswerk wurde von Husäm bin 'Utbah Abi Waqqas in Anwesenheit von 'Ali ibn Abi Tälib (Friede sei mit ihm) niedergeschrieben und im Kloster des Hizqil Di'l-Kafal (Friede sei mit ihm) im Monat Safar des 40. Jahres nach der Hijra festgesetzt. Und Preis sei Allah dem Erhabenen.


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