15-04-2020
Das Fundament der Demokratie
Das Grundfundament der Demokratie stützt sich auf folgende zwei Punkte:
1. Die Souveränität obliegt dem Volke
2. Alle Macht geht vom Volke aus
Beide Ideen hatten die europäischen Philosophen und Denker im Verlauf ihrer Auseinandersetzung mit dem Klerus und den Monarchen hervorgebracht, um den Gedanken des gottgegebenen Rechts, der im damaligen Europa vorherrschend war, zu beseitigen. Mit diesem Gedanken als Rechtfertigung glaubten die Könige und Kaiser, einen göttlichen Anspruch gegenüber dem Volk zu besitzen. Sie gingen davon aus, als einzige die Gesetzgebung, die Herrschaft und Rechtsprechung inne zu haben und meinten, dass sich der Staat in ihrer Person manifestiere. Sie betrachteten das Volk als ihre Untertanen, die keinerlei Recht auf Gesetzgebung, Herrschaft, Rechtsprechung oder sonst etwas hatten. Sie galten als Leibeigene ohne eigene Meinung oder eigenen Willen. Ihre Pflicht war Gehorsam und Ausführung. Beide Ideen waren angetreten, um diese These vom gottgegebenen Recht endgültig zu beseitigen und die Macht und Gesetzgebung dem Volk zu übertragen.
Das Volk war nun Souverän und nicht mehr Sklave der Könige. Es war sein eigener Herr, ohne jemanden über sich zu haben. Notwendigerweise musste das Volk dazu im Besitz seines eigenen Willens sein und diesen Willen auch selbst ausführen, da es sonst versklavt bleibt, denn Sklaverei bedeutet durch den Willen eines anderen gelenkt zu werden. Führt das Volk seinen Willen nicht selber aus, bleibt es in der Sklaverei. Zur Befreiung aus dieser Leibeigenschaft darf also nur das Volk das Recht besitzen, seinen Willen durchzusetzen. Dem Volk allein steht es somit zu, Gesetze, die seinem Willen entsprechen, zu erlassen und andere, die es nicht will, abzuschaffen, da es die alleinige und absolute Souveränität innehat. Ihm ist es vorbehalten, die Gesetzgebung anzuwenden, die es selbst erlassen hat, indem es die von ihm gewollten Herrscher und Richter einsetzt, welche die von ihm gewollten Gesetze praktizieren. Das Volk ist also der Ursprung aller Gewalten und die Regierenden beziehen sämtliche Befugnisse von ihm. Mit dem Erfolg der Revolutionen gegen den Klerus und die Monarchen und dem Wegfall der Vorstellung vom gottgegebenen Recht wurden beide Ideen – die der Volkssouveränität und dass alle Macht vom Volke ausgeht – zur Anwendung und Ausführung gebracht. Sie waren die Basis, auf denen die Demokratie gegründet wurde. Als Inhaber der Souveränität war das Volk nun der Gesetzgeber, und als Quelle aller Gewalten hatte es auch die Exekutivmacht inne.
Zusammengefasst bedeutet „Demokratie = die Herrschaft der Mehrheit“. So werden die Mitglieder der gesetzgebenden Institutionen durch die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Das Erlassen von Regelwerken und Gesetzen, das Vertrauensvotum für Regierungen und die Misstrauensanträge gegen sie werden in den Parlamenten durch Mehrheitsentscheide getroffen. Sämtliche Beschlüsse, die in Parlamenten, Kabinetten und in allen anderen Gremien gefasst werden, sind Mehrheitsbeschlüsse. Auch die Wahl des Regierungschefs direkt durch das Volk oder mittels seiner Abgeordneten geschieht durch die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Demnach ist das Mehrheitsprinzip das am deutlichsten hervortretende Merkmal des demokratischen Systems. Die Mehrheitsmeinung ist das eigentliche Maß, das gemäß der Sichtweise der Demokratie die Meinung des Volkes wiedergibt.
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