DIE GRUNDPRINZIPIEN VOM ISLAM

Ein muslimisches Volk darf nur durch einen islamischen Staat (Kalifat) regiert werden.

02-08-2017

1. Der Mensch ist nur zur Welt gekommen, um Allah, Dem Erhabenen, zu dienen. Mit anderen Worten ist der Sinn des Lebens und der Schöpfung, keinem anderen zu dienen außer Allah, Dem Allmächtigen.

2. Der Mensch ist dafür da, um zum Anhänger des monotheistischen Glaubens (Tauhid) zu werden. Er sollte also zu einem solchen Glauben zugehören, der sich nur auf die Einzigkeit Allahs stützt. Dabei hat er zu sagen, “dass es nur einen einzigen Allah gibt, Dem keiner und nichts gleich wäre und Dem kein Partner zur Seite gestellt werden darf!“. Er wird nur an diese Wahrheit und niemals an etwas anderes als diese glauben.

3. Der Maßstab dafür, Allah zu dienen, ist die Religion.

4. Die Religion ist ein solches von Allah, Dem Erhabenen, herabgesandtes Gesetz, das alle Bereiche des Lebens beherrscht. Sie brachte nämlich Sanktionen über alle Worte, Taten und Handlungen des Menschen, d.h. über alles, was man sich bezüglich des Einzelnen, der Familie, der Gesellschaft und des Staates überhaupt vorstellen könnte, um darüber Bestimmungen festzulegen. Der Islam brachte Sanktionen und legte darüber Bestimmungen fest, und zwar vom Betreten und Verlassen der Toilette durch den Menschen bis zur Gründung und zu Ausführungen des Staates sowie vom tappenden Geräusch leichter Schritte einer Frau bis zum zwischenstaatlichen Recht.

5. Der Islam nahm seinen Anfang durch den ersten Menschen und ebenfalls den ersten Propheten Adam, Friede Allahs auf ihm, und er wurde durch alle Propheten verkündet, um durch den letzten Propheten Muhammed, Friede und Segen Allahs auf ihm, seine allerletzte und vollkommenste Form zu erhalten.

6. Die Religion besteht aus vier Teilen: Fester Glaube (Iman), Gottesverehrung (Ibadad), Zivil-(Muamelat) und Strafrechtliche Angelegenheiten (Ukubat).

7. Der Islam duldet keine Trennung der Religion vom Staat; Der Ausdruck „Die Religion und der Staat sind zwei verschiedene Sachen für sich!“ bedeutet Gottlosigkeit (Kufr) bzw. das Wort des Unglaubens (Kelimet`ul Kufr).

8. Im Islam gibt es auch Politik und sogar steht jede Bestimmung des Islam unmittelbar im Zusammenhang mit der Politik. Denn:

9. Der Islam ist sowohl eine Religion als auch ein Staat; sowohl eine Lebensweise als auch eine Ordnung; sowohl ein Glaube als auch ein Rechtssystem; sowohl Barmherzigkeit als auch Bestrafung und schließlich sowohl der Koran als auch das Schwert!

10. Der Staat ist ein unzertrennlicher Teil der Religion; würde man die Religion vom Staat trennen, so würde die Religion ohne ihren Staat da stehen und der Staat zu einem gottlosen Staat (Dawlat`ul Kufr) werden.

11. Die Herrschaft, d.h. die Berechtigung, Gesetze zu geben, ist ein Teil des Ausdrucks „Die Gesetzgebung liegt nur bei Allah!“ und steht ohne Vorbehalt Allah, Dem Erhabenen, zu und allein für Ihn bestimmt. Infolgedessen ist der Ausdruck „Die Souveränität gehe ohne jeglichen Vorbehalt vom Volke aus“ ein Unglaube (Kufr) und das Wort der Ungläubigen.

12. Die Macht, Gesetze zu geben, einem anderen außer Allah, Dem Allmächtigen, zuzuschreiben, bedeutet, diesen an die Stelle Allahs zu setzen und infolgedessen wäre so etwas purer Polytheismus (Schirk) und Götzendienst.

13. Ein muslimisches Volk darf nur durch einen islamischen Staat (Kalifat) regiert werden.

14. Damit ein Staat als ein islamischer Staat bezeichnet werden könnte, sollte er sich bezüglich seiner Verfassung nur auf den Koran stützen.

15. Ein Staat, dessen Verfassung sich nicht auf den Koran stützt, ist ein Staat des Unglaubens (Kufr) und der Gottlosigkeit.

16. Die Scharia bedeutet im allgemeinen Sinne selbst der Islam bzw. der Koran.

17. Der Islam ist mit der laizistischen (säkularen) Ordnung nicht vereinbar.

18. Wer diese Tatsachen verheimlicht, wird von Allah verflucht.

19. Diejenigen, die sich anmaßen, irgendeinem der obenerwähnten 18 Punkte zu widersprechen, sollten, egal welche Ämter sie bekleiden und an welchen Stellungen sie sich befinden, nicht nur daherreden, sondern ihre Einwände nur schriftlich erheben.
Das sind also die Verkündungsthemen von heute. Jeder Muslim sollte dies alles auswendig lernen oder sie zur Verteilung und Verkündung vervielfältigen. Die religiösen Geistlichen des Islams vorangestellt, ist es jedem Muslim eine Pflicht.
 
Cemaleddin Hocaoğlu Kaplan (Rh.a)

 


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