19-01-2019
Die Hujja
Die Hujja, die alle Behauptungen der Muschrikin widerlegt und all ihre Entschuldigungen aufhebt, ist das Wort und das gelobte Buch Allahs, der edle Koran. Diese Tatsache wird vom Koran selbst eindeutig dargelegt.
Folglich gilt, dass jedem die Hujja überbrachte wurde, der auf eine für ihn verständliche Art und Weise entweder den Koran erhalten hat oder die Möglichkeit hat den Koran zu erreichen.
Hierzu gibt es viele Beweise. Einige davon sind folgende:
Allah sagt:
„Dieser Koran wurde mir offenbart, damit ich mit ihm euch und jeden, den er erreicht, warne.“ (An’am:19)
Die Worte „mit ihm“ bezieht sich auf den Koran. Demnach kann die Hujja nur mit dem Koran erbracht werden.
Die Worte „jeden, den er erreicht“ bedeutet; jeden, den der Koran erreicht.
Aus dieser Aya geht eindeutig hervor, dass die Hujja jedem als überbracht gilt, sobald der Koran ihn auf eine Art und Weise erreicht hat, aus der man Nutzen ziehen könnte. Ob man daraus auch tatsächlich Nutzen zieht ist hierbei irrelevant.
Das ist vergleichbar mit jemandem, der an einer Wasserstelle ankommt. Sobald er dort ist, sagt man, dass er sie erreicht hat… Ob er aber daraus trinkt oder nicht, spielt hingegen keine Rolle.
Allah sagt:
„Zu dir wurde ein Buch offenbart, damit du mit ihm die Menschen eindringlich warnst, und als Ermahnung für die Gläubigen.“ (A’raf:2)
Auch diese Aya zeigt mit den Worten „mit ihm“ und „eindringlich warnst“ klar und deutlich, dass der Koran eine Hujja ist.
Allah sagt:
„Wenn einer der Muschrikin bei dir Schutz sucht, dann gewährte ihm Schutz, bis er Allahs Worte vernimmt. Danach lasse ihn den Ort seiner Sicherheit erreichen. Dies weil sie ein unwissendes Volk sind.“ (Tauba:6)
Diese Aya zeigt klar und eindeutig, dass der einzige Beweis, welcher die Entschuldigungen der Muschrikin vor den Muslimen aufhebt, nur die Worte Allahs, der Koran, sind.
Die Worte „bis er es vernimmt“ bedeutet; bis er es auf eine verständliche Art und Weise hört.
Ibn Taymiyya sagte:
„Die Aussage ‚gewähre ihm Schutz, bis er Allahs Wort vernimmt‘ bedeutet;
Er soll es auf eine für ihn verständliche Art und Weise hören. Denn nur zu hören ohne die Bedeutung zu verstehen macht keinen Sinn. Demnach muss der Koran einem Nicht-Araber in seiner eigenen Sprache vorgebracht werden, um ihm so die Hujja zu überbringen. Denn die meisten Menschen sind nicht in der Lage die Bedeutung des Korans zu verstehen, obwohl sie ihn hören. Deshalb muss man ihnen die Worte des Korans und ihre Bedeutungen in ihrer Sprache erläutern. Auf dieser Art und Weise hatte man ihnen die Hujja gebracht. Und wenn jemand zum Koran etwas fragt, dann müssen wir die Frage selbstverständlich beantworten. Und zwar genau so, wie der Gesandte Allahs (saw) mit dem Koran antwortet, als ihn die Muschrikin, die Ahlu’l Kitab oder die Muslime gefragt hatten.“ (Al-Jawabu’s-Sahih mina’l-Badalda diyna’l-Masih, Band 1,S. 68-69)
Allah sagt:
„Die Ungläubigen unter dem Volk der Schriften und den Muschrikin, wollten ihren Kufr nicht verlassen, bis ein deutlicher Beweis zu ihnen gekommen wäre. (Dieser Beweis ist) ein Gesandter von Allah, der (ihnen) die reine Schrift vorliest.“ (Bayyina:1-2)
Diese Aya allein ist ein fester, eindeutiger und alles erklärender Beweis. Allah teilt uns hier offen mit, dass die Muschrikin nicht von ihrem Schirk ablassen werden, bis ein „deutlicher Beweis“ zu ihnen kommt. Und was dieser Beweis genau ist, teilt uns Allah wie folgt mit:
Hieraus sehen wir, dass die Hujja das Wort Allahs und Sein gelobtes Buch, der Koran, ist.
Allah sagt:
„Die Kuffar werden in Scharen in die Hölle geführt werden. Wenn sie dort ankommen, werden ihre Türe geöffnet, und ihre Wächter sagen ihnen: ‚Sind zu euch keine Gesandten aus eurer Mitte gekommen, die euch die Verse eures Herrn vortragen und euch vor diesem Tag warnen?‘ Sie werden sagen: ‚Doch.‘
Das Wort ist aber schon gefallen, dass den Kuffar die qualvolle Strafe zusteht.“ (Zumar:71)
Aus der Frage der Höllenwächter „Sind zu euch keine Gesandten aus eurer Mitte gekommen, die euch die Verse eures Herrn vortrugen“ geht deutlich hervor, dass auch mit der Hujja der Gesandtschaft eigentlich der Koran gemeint ist.
Der Gesandte Allahs (saw) sagte:
„Der Koran ist eine Hujja, entweder für dich oder gegen dich.“ (Muslim)
Der Gesandte Allahs (saw) sagte:
„Bei Allah, in Dessen Hand sich meine Seele befindet! Ob Jude oder Christ, wenn einer aus dieser Gemeinschaft von mir hört und dann verstirbt, ohne an das zu glauben, womit ich gesandt wurde, der wird gewiss zu den Bewohnern der Hölle gehören.“ (Muslim, Ahmad)
Aus den Worten des Gesandten Allahs (saw) „(Wer) von mir hört und dann verstirbt, ohne an das zu glauben, womit ich gesandt wurde“ geht eindeutig hervor, dass die Hujja der Koran ist.
Der Gesandte Allahs (saw) hat den Menschen die Worte Allah auf eine für sie verständliche Art und Weise verkündet und somit ihnen die Hujja überbracht. Denn sein Auftrag war es mit dem Koran Jihad gegen die Muschrikin zu machen.
Allah sagt:
„Gehorcht nicht den Kuffar und mache Jihad gegen sie mit ihm (dem Koran).“ (Furqan:52)
Der Jihad muss mit dem Koran gemacht werden, denn er trennt die Wahrheit von der Falschheit.
Wer sich dem Koran zuwendet, dem wendet sich auch der Koran zu, und wer sich vom Koran abwendet, von dem wendet sich auch der Koran ab.
Allah sagt:
„Wer auch immer dem Gesandten gehorcht, der hatte damit in Wirklichkeit Allah gehorcht. Und wer sich abwendet… Wir haben doch nicht als Hüter über sie entsandt.“ (Nisa:80)
Wer auch immer die Wahrheit verstanden hat, so geschah dies nur durch die Gnade und Hilfe Allahs. Wer aber die Wahrheit nicht versteht, so geschieht dies nur weil Allah weiß, was in seinem Herzen ist, weil er ein Fasiq ist und weil Allah deswegen sein Herz verschlossen hat.
Ibn Qayyim sagte:
„Die Hujja wurde ihnen mit der Offenbarung des Buches der Entsendung des Gesandten und der Möglichkeit des Koran zu erreichen, überbracht. Sei es, ob sie daraus lernen oder nicht, sobald sie die Möglichkeit dazu haben, gilt ihnen die Hujja als überbracht.
Folglich ist mit Sicherheit niemand entschuldigt, der die Befehle und die Verbote Allahs nicht erlernt, obwohl er die Möglichkeit dazu hatte. Denn diesen Personen gilt die Hujja als überbracht.
Auch gilt, dass Allah niemanden bestrafen wird, dem die Hujja nicht überbracht wurde. D.h., wenn Allah jemanden aufgrund seiner Sünde bestraft, dann nur weil er Unrecht verübt hat, obwohl ihn die Hujja erreichte.
Allah sagt:
„Wir bestrafen niemanden, bevor Wir nicht einen Gesandten geschickt haben.“ (Isra:15)
„Immer wenn eine Gruppe (in die Hölle) hineingeworfen wird, werden ihre Wächter sie fragen: ‚Ist zu euch kein Warner gekommen?‘ Sie werden sagen: ‚Doch, es kam ein Warner zu uns. Aber wir haben ihn geleugnet und sagten: Allah hat nichts herab gesandt. Ihr seid bloß in einem großen Irrtum.‘“ (Mulk:8-9)
(Ende des Zitats) [Madariju’s-Salikin, Band 1,S. 217]
Angelegenheiten, die mit Aslu’d-Din zu tun haben und die Allah in Seinem Buch erörtert hat und zu denen er ein Urteil mitgeteilt hat, bedürfen der Hujja; und diese Hujja ist der Koran. Folglich wäre jedem die Hujja überbracht, den der Koran erreichte. Doch euer eigentliches Problem ist, dass ihre zwischen der Überbringung der Hujja nicht unterscheiden könnt. Obwohl die meisten Kuffar und die Munafiqun unter den Muslimen, denen die Hujja überbracht wurde, sie nicht verstanden haben.
Hierzu sagt Allah folgendes:
„Oder denkst du vielleicht, dass die meisten unter ihnen hören und verstehen können? Sie sind wie Tiere, sogar noch weiter abgeirtt.“ (Furqan:44)
Folglich sind die Überbringer der Hujja und das Verstehen der Hujja unterschiedliche Dinge. Demnach kann man also bezüglich der Leute, die die Hujja falsch verstanden haben, obwohl sie ihnen überbracht wurde, nicht sagen, dass sie die Hujja nicht erhalten haben. Die Hujja zu erhalten bedeutet nicht automatisch, dass man sie auch versteht.“
Ich sage hierzu folgendes:
„Die Hujja nicht verstehen“ bedeutet, sie nicht auf die Art und Weise zu beraten, wie ein Mu’min es tut. Bei der Überbringung der Hujja ist es keine Bedingung, dass derjenige, der es erhält, sie so zu verstehen hat, wie ein Mu’min. Die einzigen Bedingungen sind, dass sie den Koran auf eine für sie verständliche Art und Weise erhalten oder selbst die Möglichkeit haben, den Koran zu erreichen.
Man muss wissen, dass es zwischen der Überbringung der Hujja und dem Verstehen der Hujja als überbracht, der die Einladung des Gesandten auf eine solche Art und Weise erhalten hat, bei der er eine Möglichkeit findet sie zu lernen und zu verstehen. Danach ist es keine Bedingung, dass er die erhaltene Hujja so versteht, wie es die Muslime getan haben, als sie die Hujja so verstanden, Wie es von Allah und Seinem Gesandten überbracht wurde.
Wenn du diese Angelegenheit sehr gut verstehst, dann wirst du auch die viele Scheinargumente, die es diesbezüglich gibt, besser verstehen.
Allah sagt:
„Oder denkst du vielleicht, dass die meisten unter ihnen hören und verstehen können? Sie sind wie Tiere, sogar noch weiter abgeirrt.“ (Furqan:44)
„Allah hat ihre Herzen und ihre Ohren versiegelt, und über ihren Augen liegt ein Schleier.“ (Baqara:7)
Und ich sage:
Die Worte dieses Gelehrten bedeuten folgendes:
Wenn jemand das Wissen auf eine für ihn verständliche Art und Weise erhalten hat und diese Person im Besitz eines gesundes Verstandes ist, sprich, er kein kleines Kind oder ein Verrückter ist, die Sprache versteht bzw. es einen Übersetzer gibt und sonst kein anderes Hindernis vorhanden ist, dann gilt ihm die Hujja als überbracht.
Allah sagt:
„Dieser Koran wurde mir offenbart, damit ich mit ihm euch und jeden, den er erreicht, warne.“ (An’am:19)
„Die Gesandten sind Überbringer der drohen Botschaft und Warner, damit die Menschen vor Allah keine Entschuldigung vorbringen können. (Nisa:165)
Folglich ist niemand im Glauben bezüglich Allah, Seine Engel, Seine Bücher, Seine Gesandten und dem Jüngsten Tag entschuldigt.
Denn das Unwissen in dieser Angelegenheit ist keine Entschuldigung, nachdem Allah es mitgeteilt hat.
Obwohl Allah uns mitteilt, dass die meisten Kuffar Unwissende sind, hat Er dennoch Takfir auf sie gemacht.
Aus all diesen Beweisen sehen wir, dass die Hujja der erhabene Koran ist, und nicht etwa die Worte der Gelehrten oder der Verkünder, ihre Ansichten, ihre Ijtihad, ihre Predigten oder ihre Ratschläge.
Wir stellen fest, dass Folgendes gilt;
Die Hujja gilt demjenigen als überbracht, der die Hujja der Gesandtschaft, d.h. den Koran, auf eine für ihn verständliche Art und Weise erreichte oder selbst eine Möglichkeit besitzt, ihn zu erreichen. Diese Person hat somit keine Entschuldigung mehr.
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