DIE WAHLFRIST EINES KALIFEN

02-01-2021

DIE WAHLFRIST EINES KALIFEN

 

Die Ernennung eines Kalifen ist im Islam eine Pflicht, die von dem Augenblick an zu erfüllen ist, in dem der vorherige Kalif stirbt oder abgesetzt wird. Der Islam gewährt den Muslimen eine bestimmte Frist um einen Kalifen zu ernennen. Diese Frist beträgt zwei Nächte. Das wiederum heißt, dass es einem Muslim untersagt ist, zwei Nächte verstreichen zu lassen, ohne dass es zu einer Bay´a kommt. Die Verzögerung von bis zu zwei Nächten ist auch nur dann erlaubt, wenn man damit (die Wahl des Kalifen) beschäftigt ist. Sollte jedoch innerhalb der zwei Nächte die Wahl des Kalifen nicht stattfinden, dann aus zwei Gründen:

a) Sind die Muslime mit der Ernennung eines Kalifen beschäftigt, jedoch nicht imstande, seine Aufstellung aufgrund zwingender Angelegenheiten, die sie nicht verhindern können, innerhalb der zwei Nächte durchzuführen, entfällt von ihnen die Sünde, da sie mit der Erfüllung dieser Pflicht beschäftigt sind und zu der Verzögerung genötigt sind. So sagt der Prophet (صلى الله عليه و سلم):

عن أمتي الخطأ والنسيان وما استُكرهوا عليه

„Meine Umma wird für Fehler, für Vergesslichkeit und für das, wozu sie gezwungen wurde, nicht zur Rechenschaft gezogen.“ (Ibn Maje, Bayhaki)

 

b) Falls die Muslime nicht mit der Ernennung des Kalifen beschäftigt sind, begehen sie allesamt eine Sünde, bis der Kalif gewählt ist. Erst dann entfällt die Pflicht von ihnen. Was jedoch die Sünde angeht, dass sie die Ernennung eines Kalifen unterlassen haben, so ist diese für sie nicht aufgehoben, sondern bleibt bestehen. Allah wird sie dafür in gleicher Weise zur Rechenschaft ziehen wie für jede andere Sünde, die der Muslim begeht, wenn er eine Pflicht nicht erfüllt.

 

Der Beweis für die Ernennung eines Kalifen innerhalb zwei Nächte liegt darin, dass die Gefährten des Propheten, als sie die Nachricht von seinem Tode erhielten, im Garten von Beni Saqifa zusammenkamen um einen Nachfolger für ihn zu bestimmen. Die Aussprache zwischen ihnen hielt an, sodass sie erst am nächsten Tag die Leute zur Bay´a in der Moschee versammelten. Der gesamte Ablauf erstreckte sich über einem Zeitraum von drei Tagen und zwei Nächten. 

Ein weiterer Beweis geht auf den Kalifen Umar (Rh.a) zurück, der die „Ahlu Schura“ mit der Ernennung eines Nachfolgers beauftragte, nachdem klar wurde, dass er an seiner Verletzung durch den Messerstich sterben wird. Er gab ihnen eine Frist von drei Tagen, wobei er hinzufügte, dass im Falle einer Nichteinigung innerhalb diese drei Tagen, derjenige zu töten ist, der nach dem dritten Tag einer Einigung im Wege steht. Umar (Rh.a) beauftragte 50 muslimische Männer mit der Tötung desjenigen, der die Einigung behindert, sollte auch dieser zur Ahlu Schura oder zu den Ehrwürdigsten unter den Prophetengefährten zählen. Dies geschah in Anwesenheit der Sahaba. Es ist interessant zu beobachten, dass nicht eine Überlieferung vorhanden ist, in dem diese Vorgehensweise kritisiert oder dagegengehandelt wird. Somit einigten sich die Sahaba, dass es den Muslimen nicht länger erlaubt ist, als drei Tage und zwei Nächte ohne einen Kalifen zu verweilen. Der Konsens der Sahaba stellt einen gültigen Rechtsbeleg dar, wie der Koran und die Sunna.


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