EINBÜRGERUNG, SONDERBEFRAGUNG FÜR MUSLIME

22-08-2017

Nachdem ich mir die Fragen angesehen habe, die ab dem 01.01.2006 muslimischen Einbürgerungsbewerbern in Baden-Württemberg gestellt werden (siehe: Presseerklärung des Islamrats für Deutschland, veröffentlicht im Muslim-Markt-Rundmail vom 03.01.06), ist mir klargeworden, das ein aufrichtiger Muslim, um nicht Gefahr zu laufen, dass sein Antrag abgelehnt wird, sie nicht wahrheitsgemäß beantworten kann. Wie der Islamrat für Deutschland in seiner Presseerklärung sagt, spiegeln die Fragen sämtliche landläufigen Vorurteile gegen Muslime wieder, wie sie auch Fangfragen für die Bewerber sind. Selbst eine Relativierung der Antworten, die bei einigen Fragen möglich scheint, wäre für den Antragsteller wohl sehr problematisch. Da ein praktizierender Muslim nicht lügen darf, nicht einmal um Asyl zu erlangen, geschweige denn, um eingebürgert zu werden, kann er die gestellten Fragen nicht im optimalen Sinn beantworten. Daher sollten praktizierende Muslime grundsätzlich keinen Antrag auf Einbürgerung stellen.

Die zweite Frage ist eigentlich sehr dumm gestellt und ihr erster Teil in sich widersprüchlich. Warum wurde nicht gleich Platons Ansicht über die Demokratie angeführt, etwa in der Form: "Was halten sie von folgenden Aussagen: "Die Demokratie ist die beste der schlechten Staatsformen", "die Demokratie ist die schlechteste der guten Staatsformen" oder "welche Staatsform ist Ihrer Meinung nach besser: die Demokratie (Herrschaft des Volks) oder die Aristokratie (als Herrschaft der Besten, Tugendhaftesten, Tüchtigsten)"? - wobei der in Deutschland herrschende Parlamentarismus nach Platons Definition gar keine Demokratie, sondern eine Oligarchie (die Herrschaft einiger weniger, die nicht einmal die Besten sein müssen) ist. Übrigens ist mir wenigstens ein deutschstämmiger Muslim in Baden-Württemberg bekannt, der die Demokratie als "Dämonkratie" (= "Herrschaft der bösen Geister") bezeichnet und diese seine Meinung auch öffentlich erörtert.

Frage 14 kann von einem Muslim, der seine Religion kennt, nur dahingehend beantwortet werden, wie von den Befragern (höchstwahrscheinlich) gewünscht, nämlich, dass er Zwangsheiraten verurteilt.

In Frage 21 wird anscheinend vom Einbürgerungsbewerber erwartet, dass er etwas verneint, was nach geltendem deutschen Recht zulässig ist, nämlich der Ausschluss jemandes, der die Religion seiner Eltern verlassen hat, davon, sie zu beerben, was mit einer letztwilligen Verfügung (Testament) aber möglich ist. Man sollte den Befragern die Frage stellen, was denn sie davon halten, wenn ein deutscher nichtmuslimischer Vater seinen Sohn auf diese gesetzlich zulässige Weise enterbt, weil dieser zum Islam konvertiert ist.

Als Zusatz zu Frage 22, wie man sich verhalten würde, wenn man von einen begangenen oder geplanten terroristischen Anschlag erführe, heißt es: (Hinweis für die EBB: Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Dr. Nadeem Elyas, hat im ZDF am 15.07.2005 - nach den Anschlägen in London - erklärt, die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden sei für Muslime "ein islamisches Gebot und kein Verrat"!) Hier wird verschwiegen, dass die Sicherheitsbehörden bereits in zahlreichen Fällen unter dem Vorwand ergangener Hinweise in völlig überzogener Weise unschuldige Muslime mit Personenkontrollen und Haus- und Moscheedurchsuchungen schikaniert, eingeschüchtert, ihren Ruf geschädigt und unnötigerweise Sachschaden verursacht haben (Vandalismus von Sicherheitsorganen auf Kosten des Steuerzahlers). Die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden muss hier also relativiert werden und kann unter Umständen tatsächlich zum Verrat an unschuldigen Muslimen werden.

In einem Vortrag über den Islam in Tunesien wurde einmal erwähnt, dass die französische Regierung (um das Jahr 1930) anlässlich des 50jährigen Jubiläums der Besetzung des Landes tunesischen Staatsbediensteten die Vergünstigung bot, die französische Staatsangehörigkeit zu erwerben. Als die ersten französisch eingebürgerten Tunesier starben, wurde ihnen das islamische Totengebet verweigert. Mit welcher Begründung? Weil sie sich durch ihre Annahme der französischen Staatsangehörigkeit zu den französischen Gesetzen bekannt hatten, also z.B. damit anerkannten, dass ihr Erbe nach dem in Frankreich gültigen Erbrecht geteilt werden sollte und nicht mehr nach dem in Tunesien für Tunesier gültigen islamischen. Durch ihre Annahme der französischen Staatsangehörigkeit ohne zwingenden Grund (ikrah) waren sie also nach überwiegender Meinung der muslimischen Religionsgelehrten vom Islam abgefallen.

Auf jeden Fall sollten bei den Muslimen angesichts der Einführung dieser Fragen sämtliche Alarmglocken schrillen, nicht nur deshalb, weil die Fragen diskriminierend sind, indem sie nur Muslimen oder Einbürgerungsbewerbern gestellt werden, von denen man annimmt, sie seien Muslime (wir haben inzwischen ja bereits hinreichend festgestellt, dass die Muslime in Deutschland - entgegen des im Grundgesetz auf dem Papier verankerten Rechts - allein auf Grund ihrer Religionszugehörigkeit diskriminiert werden), sondern weil sie die Muslime darauf hinweisen, dass ihnen unter Umständen in diesem deutschen Staat und seiner Mehrheitsgesellschaft etwas widerfahren kann, das gegen die Werte ihrer Religion und ihre religiöse Überzeugung gerichtet ist, ohne dass sie dann irgendeine rechtliche Handhabe dagegen besitzen: wenn der Sohn eines Muslims homosexuell wird und sich öffentlich dazu bekennt, dann muss dieser das zumindest stillschweigend hinnehmen, wenn er nicht gar Beifall bekunden soll. Wenn seine Tochter einen Nichtmuslim heiratet oder mit einem solchen in einem außerehelichen Verhältnis lebt, mss er dies ebenfalls hinnehmen und begeht nach Ansicht der Inquisitoren wahrscheinlich auch noch einen Verstoß, wenn er sie auf gesetzlich zulässige Weise enterbt. Mit anderen Worten: Komm her und begib dich zu uns aufs Glatteis, aber wenn du ausrutschst, hinfällst und dir die Knochen brichst, bist du selbst schuld. Das Sprichwort sagt: "Wenn es dem Esel zu wohl wird, dann geht er aufs Eis". Und wenn es den Muslimen zu wohl wird ... dann lassen sie sich in Deutschland einbürgern!

WIR MÖCHTEN UNTER DEN HEUTIGEN VORAUSSETZTUNGEN DARAUF HINWEISEN, DASS WENN MAN DIE LOYALITÄTSERKLÄRUNG FÜR DIE EINBÜRGERUNG IN DEUTSCHLAND UNTERSCHEIBT, AUS DEM ISLAM VERFÄLLT UND IN KUFR KOMMT.

4. Dhu l-H:iddscha 1426 = 4. Januar 2006 (pridie Non. Ian. MMVI)

 

Autor: Abdullah


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