Scheinargument: Die Aya „Nisa 115“ und „Muhammad 25
12-05-2019
Scheinargument:
Die Aya „Nisa 115“ und „Muhammad 25“
Diejenigen, die die Unwissenheit im großen Schirk, als eine Entschuldigung ansehen, bringen als Beweis für ihre Behauptung die folgenden beiden Koranverse vor:
Allah (swt) sagt:
„Wer sich dem Gesandten widersetzt, nachdem ihm die Rechtleitung klar geworden ist, und einen anderen Weg befolgt als den der Gläubigen, den lassen Wir auf dem, was er gewählt hat und werfen ihn in die Hölle. Welch schlimmer Ort sie doch ist.“(Nisa:115)
„Diejenigen, die abtrünnig werden, nachdem ihnen die Rechtleitung klar geworden ist, dies hat ihnen der Satan beschmückt und ihnen falsche Hoffnung gemacht.“(Muhammad:25)
Diese Leute sagen basierend auf diese Koranverse folgendes:
„Hier wird deutlich, dass Allah (swt) die Menschen erst dann bestrafen wird „nachdem ihnen die Rechtleitung klar geworden ist.“
Daraus geht hervor, dass man die Bestrafung nur dann verdient, wenn man Schirk begangen hat, nachdem einem die Rechtleitung klar und deutlich erklärt wurde. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass man für den begangenen Schirk und Kufr entschuldigt ist, solange man die Rechtleitung nicht erhalten hat (d.h. solange man unwissend ist).“
Antwort:
Diese beiden Koranverse, die diese Leute als Beweis vorbringen, haben mit unserem Thema nichts zu tun. Denn unser Thema handelt über das diesseitige Urteil über diejenigen, die Schirk begehen und somit den Tauhid zerstören. D.h., bei den oben erwähnten Personen geht es nicht darum, ob sie für ihren Schirk auf der Welt bestraft werden oder nicht, ob sie im Jenseits bestraft werden oder nicht, oder ob sie aufgrund ihrer Unwissenheit entschuldigt sind oder nicht.
Beide Koranverse sind keine Beweise für ihre Behauptung.
Denn der erste Koran Vers teilt uns mit, dass diejenigen, die, einen anderen Weg einschlagen als den Weg Allahs (swt) und Seines Gesandten (saw), nur dann in die Hölle kommen werden, nachdem sie die Einladung erhalten haben.
Und der zweite Koran Vers teilt uns mit, dass diejenigen, die sich von der Einladung abwenden, nachdem sie diese erhalten haben, Abtrünnige sind und die Bestrafung erhalten werden.
Bei beiden Koranversen geht es um ein und denselben Zustand und beide behandeln nur eine einzige, bestimmte Eigenschaft (von vielen).
Hierbei geht es um den Zustand derer , die die Bestrafung erhalten und zu den Bewohnern der Hölle gehören werden.
Das bedeutet nicht, dass außer ihnen niemand sonst bestraft wird. Denn wir wissen mit Sicherheit, dass es auch andere Gruppen von Kuffar gibt, die die Bestrafung erhalten werden, wie z.B. jene, die die Wiederauferstehung leugnen, oder jene, die das Prophetentum oder den Glauben anzweifeln. Auch diese Gruppen werden die Bestrafung erhalten, obwohl die Wahrheit für sie nie klar geworden ist und sie keinerlei Wissen darüber besaßen.
Allah (swt) sagt:
„Er hatte keinen Einfluss auf sie, bis auf den Beweis, den Wir gaben, um dadurch zu erkennen wer an das Jenseits glaubt und wer daran zweifelt.“ (Saba:21)
„Gleicht etwa derjenige, der weiß, was dir von seinem Herrn herabgesandt worden ist, dem, der blind ist?“ (Ra’d:19)
„Die Beduinen sind bezüglich Kufr und Heuchelei noch schlimmer. Und sie sind eher dazu geeignet, die Grenzen nicht anzuerkennen, die Allah seinem Gesandten offenbart hat.“ (Tauba:97)
„Die meisten von ihnen kennen die Wahrheit nicht, deshalb wenden sie sich ab.“ (Anbiya:24)
„Diejenigen, die es eilig herbeiwünschen, glauben in Wirklichkeit nicht daran. Doch diejenigen, die daran glauben, fürchten sich vor ihr und wissen, dass es die Wahrheit ist. Wahrlich, diejenigen, die über den Jüngsten Tag streiten, befinden sich im tiefsten Irrgang.“(Schura:18)
Es gibt im Koran noch viele weitere Verse hierzu. All diese Koranverse zeigen folgendes;
Unter denen, die im Jenseits die Bestrafung erhalten werden, gibt es auch einige Kuffar, die die Urteile des Tauhids anzweifelten, sie nicht verstanden hätten oder sie nicht kannten.
Auch die Aya 25 in der Sure Muhammed handelt, unter allen Zuständen der Kuffar, nur von einem ihrer Zustände und, unter allen Arten der Kuffar, nur von einer ihrer Arten. Und dies ist die Abtrünnigkeit nach dem Iman. Wo wir doch wissen, dass nicht jeder Kafir ein Abtrünniger ist, nachdem er geglaubt hat. Demnach wäre jeder, der behauptet, dass jeder Kafir ein Abtrünniger ist, jemand, der sich arrogant gegen die Wahrheit auflehnt. Denn das gesicherte Wissen hierzu ist, dass es zahlreiche Kuffar gibt, die die Bestrafung erhalten werden und die nie dem Islam angehörten. Tatsächlich gehören die meisten Kuffar zu dieser Gruppe.
Wer also behauptet, dass diejenigen, die in der Hölle eine Bestrafung erhalten werden, nur aus dem Personenkreis besteht, der in diesen beiden Koranversen erwähnt wird, dann muss er dafür einen gültigen Beweis vorbringen. Eine einfache Umkehrschlussfolgerung (Mafhum al-Mukhalafa) aus diesen beiden Koranversen ist hier nicht gültig, da man diese islamische Regel nicht bei jedem Koran Vers anwenden kann.
Um die Umkehrschluss-Regel (Mafhum al-Mukhalafa) anzuwenden, bedarf es hierfür klare und eindeutige Indizien und Beweise.
Im Folgenden werden wir einige Beispiele geben, die klar und deutlich aufzeigen, dass man die Umkehrschluss-Regel des Islams nicht beliebig anwenden darf.
Beispiel 1;
Allah (swt) sagt:
„O ihr Gläubigen! Nehmt nicht Zins in mehrfacher Verdopplung! Fürchtet Allah, vielleicht erlangt ihr dann die Errettung.“(Al-i Imran:130)
Wer nun bei diesem Koran Vers die Umkehrschluss-Regel anwendet und sagt:
„Dieser Vers hat nur den Zins verboten, der mehrfach verdoppelt genommen wird – demnach ist ein geringer Zins erlaubt“, dann zeigt dies, dass diese Person vollkommen unwissend ist und nichts vom islamischen Recht versteht.
Zwar verbietet dieser Koran Vers nur eine Facette des Zins, doch das bedeutet nicht, dass die anderen Facetten des Zinses erlaubt sind. Schließlich gibt es noch andere Koranverse, in denen Allah (swt) auch die anderen Formen des Zinses verbietet.
So sagt Allah (swt):
„O ihr, die ihr glaubt, fürchtet Allah und verzichtet auf das, was noch übrig ist an Zinsen, wenn ihr Gläubige seid.“ (Baqara:278)
Beispiel 2;
Allah (swt) sagt:
„Wer neben Allah einen anderen Gott anruft, für den er keinen Beweis hat, der wird seinen Herrn Rechenschaft abgeben. Wahrlich, Allah wird die Kuffar nicht erretten.“ (Mu’minun:117)
Auch ist bei diesem Koran Vers die Anwendung des Umkehrschluss-Regel nicht erlaubt. Ansonsten wurde ja eine Bedeutung hervortreten, nach der es einem erlaubt wäre sich andere Götter außer Allah (swt) zu nehmen, wenn man einen Beweis hat.
Beispiel 3;
Allah (swt) sagt:
„Dies (geschah deshalb), weil sie die Zeichen Allahs leugneten und die Propheten zu Unrecht töteten.“(Baqara:61)
Auch aus diesem Koran Vers geht niemals hervor, dass nur das ungerechtfertigte Töten von Propheten verboten, aber das gerechtfertigte Töten erlaubt ist. Folglich darf man auch hier die Umkehrschluss-Regel nicht anwenden.
Beispiel 4;
Allah (swt) sagt:
„Erschaffen hat Er die Pferde, die Maultiere und die Esel, damit ihr auf ihnen reitet und als Schmuck.“ (Nahl:8)
Die Anwendung der Umkehrschluss-Regel bei diesem Vers würde bedeuten, dass Pferde, Maultiere und Esel einzig und allein zum reiten und als Schmuck erschaffen wurde und somit zu keiner Zeit für etwas anderes verwendet werden dürfen. Folglich ist auch hier die Anwendung der Umkehrschluss-Regel nicht erlaubt.
Kurzgefasst können wir zu diesem Thema folgendes sagen:
Um diese Koranverse eingrenzen zu können, müssen neben diesen Versen unbedingt weitere Beweise vorhanden sein, welche die Bedeutung der Koranverse begrenzt.
Schließlich ist die Anwendung der Umkehrschluss-Regel ohne weitere, klare und eindeutige Indizien und Beweise nicht erlaubt. Denn die Beweise erlauben oder verbieten nur das, was im jeweiligen Beweis thematisiert wird. Dies hebt aber nicht die Erlaubnis oder das Verbot von anderen Dingen auf.
Folglich sind diese beiden Koranverse, die jene, welche die Unwissenheit als Entschuldigung ansehen, als Beweis vorbringen, keine Beweise zu ihren Gunsten. Denn diese beiden Verse nennen nur zwei der vielen Zustände der Kuffar, die dir Bestrafung erhalten werden.
Erstens; jene, die zu Abtrünnigen werden nachdem sie geglaubt haben.
Zweitens; jene, die sich dem Gesandten widersetzen, nachdem sie das Wissen und die Einladung erhalten haben. Aber das bedeutet nicht, dass all die anderen Kuffar keine Bestrafung erhalten werden.
Um sagen zu können, dass all die anderen Kuffar außer diese zwei Arten keine Bestrafung erhalten werden, muss dies anhand von anderen beweisen bewiesen werden.
Somit haben wir klar und deutlich dargelegt, dass diese beiden Koranverse nicht für diejenigen sprechen, welche die Unwissenheit im großen Schirk als Entschuldigung ansehen.
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