Die Ayah 44 von Sure Ma‘ida und die angebliche Aussage von ibnu Abbas (ra)
19-08-2017
Allah (swt) sagt im Qur’an:
Und wer nicht mit dem regiert, was Allah herabgesandt hat, So sind jene die Kafirun.
Im Zusammenhang mit dieser Ayah wird häufig folgende angebliche Überlieferung von ibnu Abbas (ra) angeführt, um zu zeigen,
dass die Frage des Hukm und des Taschric immer schon eine Frage von Meinungsunterschied war.
In einigen Überlieferungen wird von Ibnu Abbas (ra) als Erklärung zu dieser Ayah überliefert: „Kufr duna Kufr“ was bedeutet, dass es sich dabei um Kufr „unter“ dem eigentlichen Kufr akbar handelt, also um kleinen Kufr.
Dieser und ähnliche Wortlaute wurden aus Sicht der Hadith-Gelehrten falsch überliefert und können somit Ibnu Abbas nicht zugeschrieben werden. Es gibt jedoch einen ähnlichen Wortlaut, der im Folgenden näher besprochen werden soll.
Dieser Athar kann unmöglich etwas mit dem Schirk im Taschri (der Gesetzgebung) zu tun haben, weil es dies damals nicht gab.
Zu Beginn muss erwähnt werden, dass dieser Athar mit dem Thema des Taschri überhaupt nichts zu tun hat, was viele Leute aber in keinster Weise verstehen. Weder zum damaligen Zeitpunkt, noch Jahrhunderte nach dieser Überlieferung, gab es Regenten,
die eigene Gesetze erließen. Jemand, der damit also im Bezug auf die Muscharricin argumentiert, kann von der tatsächlichen Realität hinter dieser Angelegenheit keinen blassen Schimmer haben.
Darüberhinaus geht es in der Ayah um die Unterlassung des Hukm, nicht um den Taschri.
Ebenso bezieht sich der Wortlaut in der Ayah in erster Linie auf den Hukm und nicht um den Taschri, welcher in jedem Fall Schirk in der Rububiyyah ist.
Es wurde schon zuvor darauf hingewiesen, dass dies nicht bedeutet, dass sich die Gelehrten in jeder Frage des Hukm nach Lust und Laune unterschieden, wie dies einige unwissende Leute heute denken.
Der Hukm ist in Wirklichkeit ebenso ein Recht, dass ausschließlich Allah alleine gehört.
Die Ayah ist ein Beweis für den Schirk im Hukm.
Die genannte Ayah selbst ist ein klarer Beweis für den Kufr jener, die mit einem anderen Gesetz richten.
Wie ibnu Taimiyyah erklärte, ist der im Qur’an erwähnte Kufr stets der Kufr akbar, auch wenn die Bedeutung des Kufr asghar in einigen Fällen eingeschlossen sein kann.
Desweiteren kam er zum Schluss, dass das Wort Kufr, immer der große Kufr ist, wenn es sprachlich durch den Artikel bestimmt ist.
In der Ayah ist dies beides der Fall.
Darüberhinaus gibt es in der Ayah zwei sprachliche Verstärkungen:
1) Der Satz ist ein Nominalsatz mit zwei bestimmten Enden, was bei den Gelehrten der Balaghah eine Verstärkung ausdrückt.
Im Deutschen könnte man dies in etwa wie folgt wiedergeben:
„Und jene, die nicht mit dem regieren, was Allah herabgesandt hat, jene, sie sind die Kafirun“
2) Die Aussage wurde durch die Einfügung des Damiru-l-Fasl weiter verstärkt.
Bei den Gelehrten der Balaghah zeigt eine solche Konstruktion die Einschränkung einer Sache auf eine andere an.
Es ist also, als würde man mit dem Finger auf eine Personengruppe zeigen und in der Übertreibungsform sagen:
„Jene, die dies machen, jene, genau sie sind die Kafirun“. Als ob nur sie mit dem Wort „Kafirun“ gemeint wären.
Es ist also keineswegs so einfach diese Ayah abzutun, wie einige Leute in dieser Zeit denken, nur weil ihr „Großgelehrter“ dies entschieden hat.
Die bloße Tatsache, dass einige ältere Gelehrte den Kufr asghar und den Ikhtilaf bei ihrer Auslegung erwähnten, bedeutet also nicht, dass es beim Hukm in jeder Angelegenheit Ikhtilaf gab.
Es zeigte sich schon und wird auch im Folgenden noch deutlicher, dass sie damit keinesfalls den Schirk akbar - wie jenen der heutigen Regenten - meinten, sondern ganz spezielle Situationen, in denen es Meinungsunter- schiede gab.
Im Zusammenhang mit dieser Ayah werden noch weitere Schubuhat genannt, die hier aber nur in Kürze erwähnt werden sollen:
Schubhah: „In den beiden Versen danach steht Fasiqun und Dhalimun, aber nicht Kafirun“
„In den beiden Versen danach steht Fasiqun und Dhalimun, aber nicht Kafirun“
Allah sagt:
“Und wer nicht nach dem richtet was Allah herabgesandt hat, das sind die Ungläubigen”
Sure Maida:44
Die Idee (bei dieser Shubha) ist, dass in den zwei Versen 45 und 47, nach dem angesprochenen Vers 44 von Suratu-l- Ma’idah,
der selbe Ausdruck erwähnt wird, wobei aber gesagt wird: “So sind jene die Dhalimun” und “So sind jene die Fasiqun”.
An diesen Leuten ist vorbeigegangen, dass der Dhulm und der Fisq - wie der Kufr und der Schirk auch - sich in zwei Teile teilen, nämlich großen und kleinen. Der Dhulm akbar ist der Dhulm der Kafirin. Ebenso verhält es sich mit dem Fisq.
Laut dieser törichten Argumentation, könnte man bei etlichen Stellen im Qur‘an über den Schirk und Kufr der Götzendiener behaupten, dass es sich dabei lediglich um Kufr asghar handelt. Dies, weil Allah den Schirk dort mit Dhulm oder Fisq bezeichnet!
Quelle: Der Schirk in der Gesetzgebung
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