SCHEINARGUMENT: DIE SKLAVIN UND IHR GEDICHT

15-05-2019

Scheinargument:

Die Sklavin und ihr Gedicht

Von Rubay binti Muawwiz Ibn Afra (ra) wurde folgendes überliefert:

„Einst setzte sich der Gesandte Allahs (saw) neben mich. Zu dieser Zeit spielten die Sklavinnen für ihre bei Badr verstorbenen Väter die Rahmentrommel.

Eine dieser Sklavinnen sagte:

‚Unter uns ist solch ein Prophet, der weiß, was nach ihm ist.‘

Daraufhin sagte der Gesandte Allahs (saw) zu ihr:

‚Sag so etwas nicht! Was du zuvor sagtest.‘“

Diejenigen, die die Unwissenheit im großen Schirk als Entschuldigung ansehen, legen diesen Hadith als Beweis für ihre Behauptung vor und sagen:

„Obwohl die Sklavin (mit diesen Worten) Kufr beging, hat der Gesandte Allahs (saw) keinen Takfir auf sie gemacht und sie aufgrund ihrer Unwissenheit als entschuldigt abgesehen.“

Antwort:

Mit Hilfe Allahs (swt) sage ich;

Dies ist die schlimmste und ungültige Schlussfolgerung, die man aus diesem Hadith ziehen kann. Denn aus diesem Hadith, den dieser leite als Beweis für ihre Behauptung vorlegen, geht aus den folgenden zwei Gründen niemals das Urteil Schirk hervor:

  1. Es ist unklar, ob sie sich bei der besagten Sklavin um eine Mukallaf (Verantwortliche) handelt.

D.h., wir wissen nicht, ob sie bereits die Pubertät erreicht hatte oder nicht. Denn in der arabischen Sprache wird der Begriff „Jariyah“ für folgende drei Möglichkeiten verwendet:

a) kleines Mädchen, das die Pubertät noch nicht erreicht hat.

b) junges Mädchen

c) Bedienstete

Folglich darf man diesen Hadith solange nicht als Beweis vorbringen, bis man gesichert weiß, ob es sich bei dieser Sklavin um eine junge Frau oder ein kleines Mädchen, das die Pubertät noch nicht erreicht hat, handelt.

  1. Ganz gleich, ob diese Sklavin die Pubertät erreicht hat oder nicht, bei ihren Worten handelt es sich nicht um Kufr. Denn bei ihren Worten geht es darum, dass der Gesandte Allahs (saw) die Zukunft kennt, und das bedeutet, dass der Gesandte Allahs (saw) mit der Offenbarung Allahs (swt) die Zukunft kennt.

Hierzu sagt Allah (swt):

„Der Kenner des Verborgenen zeigt keinem das Verborgene, außer denen unter Seinen Gesandten, die Er auserwählt hat. Dann lässt Er vor und hinter ihnen Wächter schreiten.“ (Jinn:26-27)

Dieser Koran Vers zeigt, dass der Gesandte Allahs (saw) mit der Offenbarung durch Allah (swt) Kenntnis Verborgenen haben kann.

Der Grund dafür, warum der Gesandte Allahs (saw) ihr es trotzdem verboten hat, ist der, dass er es als etwas Schlechtes ansah so zu sprechen.

Somit haben wir bewiesen, dass die Worte der Sklavin keinen Kufr oder Schirk darstellen, welche einen aus dem Islam hinaus befördert. Demzufolge ist dieser Hadith auch kein Beweis für diejenigen, die behaupten, dass Unwissenheit im großen Schirk eine Entschuldigung ist. Damit würde zudem bewiesen, dass die Behauptung dieser Leute falsch ist.

 

 


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