SCHEINARGUMENT: "OHNE HUJJA WIRD EIN MUSCHRIK NICHT BESTRAFT"

Scheinargument: Die Ayah „İsra 15“

27-04-2019

Scheinargument:

Die Ayah „İsra 15“

Allah (swt) sagt: „Wir bestrafen niemanden, bevor Wir nicht einen Gesandten geschickt haben.“

Diejenigen, die die Unwissenheit im großen Schirk als eine Entschuldigung ansehen, sagen:

„In der obigen Ayah teilt uns Allah mit, dass Er niemanden bestrafen wird, ohne ihm zuvor einen Gesandten geschickt zu haben. Demnach wird ein Muschrik erst dann für seinen Schirk bestraft, wenn er ihn begeht, nachdem ihm die Hujja überbracht wurde.“

Antwort:

Es ist richtig, was ihr aus dieser Ayah versteht und diesbezüglich geben wir euch recht. Doch euer Einwand gegen uns, hat nichts mit dieser Angelegenheit zu tun. Denn wir reden nicht über die Bestrafung. Das Thema „Bestrafung im Jenseits“ und das Thema „im Diesseits das Urteil Schirk zu fällen“ sind unterschiedliche Themen, die wir weiter oben schon erklärt haben.

Dass ihr die Unwissenheit als eine Entschuldigung für den großen Schirk seht und somit den Personen, die aufgrund ihrer Unwissenheit Schirk begehen, nicht die Eigenschaft Muschrik zuschreibt, zeigt klar und deutlich wie unwissend ihr seid und dass ihr beide Themen nicht voneinander unterscheiden könnt.

Wenn jemand auf der Welt Schirk begeht, so verdient er im Diesseits die Eigenschaft Muschrik, egal ob ihm die Hujja erbracht wurde oder nicht, egal ob er unwissend ist oder nicht. Ob er aber dafür im Jenseits bestraft wird oder nicht, ist ein anderes Thema.

Schanqitiy sagte:

„Die Gelehrten sind sich uneins darüber, ob jemand, der im Diesseits die Hujja nicht erhalten hat und deswegen bis zu seinem Tod ein Kafir war, aufgrund seines Kufrs zu den Bewohnern der Hölle wird oder ob er aufgrund seiner Unwissenheit entschuldigt ist.“

Achtet auf die Worte von Schanqitiy! Er sagt „Der bis zu seinem Tod ein Kafir war“. Dies zeigt, dass es zwingend erforderlich ist über solche Personen das Urteil Kufr zu fällen und ihnen die Eigenschaft Kafir zu geben. Er hat weder das Urteil Kufr noch die Eigenschaft Kafir von diesen Personen aufgehoben, so wie ihr es tut. Denn weil diese Personen Kufr begangen haben und sich im Kufr befinden, steht somit diese Eigenschaft für sie fest.

Die Tatsache, dass sich die Gelehrten nicht einig darüber sind, ob solch eine Person aufgrund seines Kufrs zu den Bewohnern der Hölle wird oder ob er aufgrund seiner Unwissenheit entschuldigt ist, ist ein anderes Thema. Denn das hat mit dem Urteil im Jenseits zu tun und nichts damit, welches Urteil eine solche Person im Diesseits verdient.

Folglich gibt es unter den Gelehrten keinerlei Uneinigkeit darüber, dass jemand, der auf dieser Welt Schirk begeht, ein Muschrik ist und dass jemand, der auf dieser Welt Kufr begeht, ein Kafir ist.

Die Uneinigkeit besteht allein darin, ob solche Personen im Jenseits in die Hölle kommen oder nicht, ob sie im Jenseits bestraft werden oder nicht.

Erstens ist es eindeutig, dass ihr diese beiden Themen miteinander verwechselt, und zweitens hat der von euch vorgebrachte Beweise mit der Bestrafung im Jenseits zu tun und nichts mit dem Urteil im Diesseits.


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