MUSLIMFEINDLICHE POSITIONEN IM ZENTRUM DER DEMOKRATIE ? - ANTIMUSLIMISCHER RASSISMUS

30-04-2024

Muslimfeindliche Positionen im Zentrum der Demokratie?
Wie in der Regierung, in Parteien, im Bundestag und in Gerichten antimuslimische Stereotype bedient werden 

Das deutsche politische System basiert auf den Grundsätzen der liberalen Demokratie, die Neutralität des Staates und Diskriminierungsfreiheit im staatlichen Raum verlangt. In der Praxis des Handelns der Exekutive zeigt sich in den letzten Jahrzehnten mit Blick auf Muslim*innen jedoch eine gewisse Widersprüchlichkeit in Äußerungen und Handlungen der politischen Führung sowie der Sicherheits-, Polizei- und anderen Behörden. Auf der Ebene deutscher politischer Führungsämter (Bundespräsidenten u. a.) lassen sich bis heute neben inkludierenden auch pauschal exkludierende Bemerkungen erkennen, die den Islam explizit nicht als „Teil Deutschlands“ einstufen, was im Kontext der latenten Muslimfeindlichkeit diskutiert werden muss.

Der deutsche Staat hat mit der Einrichtung der Deutschen Islam Konferenz 2006 zwar einen wichtigen Schritt in Richtung Anerkennung des Islams und der Muslim*innen unternommen. Dem steht aber eine zu starke Fokussierung auf Muslim*innen als Verdachtsfälle und Sicherheitsrisiken statt auch als Opfer von Rassismus entgegen. Dazu zählen u. a. die zu geringe Beachtung rechtsextremer Muslimfeindlichkeit in Verfassungsschutzberichten und intransparente Regelungen der Ablehnung von Muslim*innen im Übertritt in den öffentlichen Dienst. Entgegen dem öffentlichen Eindruck liegen belastbare Studien über Muslimfeindlichkeit im Polizeiapparat, die auf eine hohe Anfälligkeit in der Polizei für muslimfeindliche Motive hindeuten, bereits vor. Die Erkennung, Erfassung und Bekämpfung von muslimfeindlichen Straftaten durch die Polizei hingegen erfolgen nicht optimal. Was andere deutsche Behörden betrifft, ist Muslimfeindlichkeit kaum erforscht.

Für die Legislative gilt, dass Parteien zwar rechtlich ein erweiterter Meinungsspielraum zusteht, die Demokratie insgesamt aber wehrhaft antirassistisch sein muss. Nach einer umfassenden Aktualisierung des Forschungsstands kommt der UEM zu dem Ergebnis, dass die AfD die einzige Partei im Deutschen Bundestag mit einem manifest muslimfeindlichen Programm ist. Bei der CDU/CSU und auch gelegentlich bei anderen Parteien lassen sich zwar latente Formen durch verminderte Anerkennung und ein Konfliktbild des Islams erkennen. Alle Parteien außer der AfD benennen jedoch mittlerweile das Problem der Muslimfeindlichkeit, wenngleich unklare Formulierungen, Schwankungen in der Programmatik und eine mangelnde Differenzierung der Agenda erkennbar werden. Ein klares Bekenntnis zur verbesserten Repräsentation von Muslim*innen als größter Minderheit in Deutschland in Parteien und Ämtern fehlt.

Im Bundestag zeigt sich auch nach Einzug der AfD keine Diskursverschiebung nach rechts und auch – von einzelnen Ausnahmen abgesehen – kein Ansteckungseffekt, sondern eine klare antirassistische Abgrenzung der anderen Parteien gegenüber der AfD. Deren Präsenz hat allerdings zu einer neuen Polarisierung und zu neuen Sagbarkeiten im Parlament geführt, indem von der AfD muslimfeindliche Positionen im Zentrum der deutschen Demokratie geäußert werden. Es lässt sich bei anderen Parteien zudem eine starke Sicherheitsfokussierung der Islamdebatte erkennen, während dringend notwendige Reformen im Bereich des Strukturellen Rassismus (z. B. Reformen der Behörden) nicht erörtert oder beschlossen werden.

Die Justiz pflegt nach ihrem Selbstverständnis ein hohes professionelles Ethos der Gesetzesbindung in Neutralität und Objektivität. Bewusste Verletzungen dieses Ethos sind sehr selten; in der Regel wird das geltende Recht sorgfältig und unparteiisch angewendet. Problempotenzial liegt vor allem in unbewussten Vorverständnissen („unconscious biases“), negativen Pauschalisierungen, Fehlzuschreibungen von nicht religionsbedingten Problemen und Fehlinformationen bzw. Unsicherheiten im Hinblick auf muslimische Belange. Das zeigt auch eine erstmalige, vom UEM veranlasste Studie der Entscheidungspraxis im Familienrechtsbereich.

Soziale und religiös-weltanschauliche Diversität ist gerade im juristischen Bereich immer noch stark unterentwickelt. Insbesondere der weitreichende Ausschluss kopftuchtragender Musliminnen auf der Basis unzureichender Tatsachenbestimmung ist schädlich. Insgesamt bedarf es einer grundlegenden Ergänzung der juristischen Ausbildung sowie einschlägiger Fortbildungsmaßnahmen mit dem Ziel besserer Information und größerer Sensibilisierung.

 

Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz
Bundesministerin des Innern und für Heimat


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